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Geschäfts- und Wahlordnung des Markenverbandes „Freiberger Eierschecke“

Der Markenverband „Freiberger Eierschecke“ wurde am 21. 02. 2007 von der Bäckerinnung Freiberg, gegründet. Der Sitz des Markenverbandes ist die Bäckerinnung Freiberg.
Das Geschäftsjahr des Markenverbandes ist das Kalenderjahr.

Die Organe des Markenverbandes sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand

Der Markenverband bildet einen Vorstand, der sich aus folgenden Mitgliedern des Markenverbandes zusammensetzt:

Vorsitzender
1. Stellvertr. Vorsitzender
2. Stellvertr. Vorsitzender
Schriftführer

Scheidet ein Vorstandsmitglied in der laufenden Wahlperiode aus, ist ein Nachfolger zu wählen.
Der Markenverband wählt zwei Rechnungsprüfer, die nicht Mitglied des Markenvorstandes sein dürfen.
Die Wahlperiode des Vorstandes und der Rechnungsprüfer wird auf 4 Jahre festgelegt.
Die Wahlen werden in geheimer Abstimmung durchgeführt.

Der Vorstand beruft jährlich eine Mitgliederversammlung ein.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.
Der Vorsitzender oder ein Stellvertreter leiten die Versammlung.
Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung können nur mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden.

Der Markenverband führt seine Finanzgeschäfte über die Bäckerinnung Freiberg.
Die Buchung der Ein- und Ausgaben erfolgt auf einer für den Markenverband
eingerichteten Kostenstelle.
Der Markenverband erlässt eine Gebührenordnung.

Der Vorsitzende und ein Stellvertretender Vorsitzender vertreten den Markenverband im Rechtsverkehr.

Bei Auflösung des Markenverbandes fällt das Vermögen der Bäckerinnung Freiberg zu.


Gebührenordnung für die Benutzung der Kollektivmarke „Freiberger Eierschecke“

In der Versammlung der Benutzungsberechtigten des Markenverbandes „Freiberger Eierschecke“ am 06. Oktober 2010 wurde die Gebührenordnung beschlossen(zuletzt geändert durch Mehrheitsbeschluss am 05.03.2018):

Aufnahmegebühr je Benutzungsberechtigten: 95,--
Jahresgebühr je Benutzungsberechtigten: 50,--
Jahresgebühr für Sondernutzungslizensen: 150,--

Für jeden Fall der unberechtigten Benutzung der
eingetragenen Warenbezeinung „Freiberger Eierschecke“: 500,--