Geschäfts- und Wahlordnung des Markenverbandes „Freiberger Eierschecke“ Der Markenverband „Freiberger Eierschecke“ wurde am 21. 02. 2007 von der Bäckerinnung Freiberg, gegründet. Der Sitz des Markenverbandes ist die Bäckerinnung Freiberg. Die Organe des Markenverbandes sind: Der Markenverband bildet einen Vorstand, der sich aus folgenden Mitgliedern des Markenverbandes zusammensetzt: Vorsitzender Scheidet ein Vorstandsmitglied in der laufenden Wahlperiode aus, ist ein Nachfolger zu wählen. Der Vorstand beruft jährlich eine Mitgliederversammlung ein. Der Markenverband führt seine Finanzgeschäfte über die Bäckerinnung Freiberg. Der Vorsitzende und ein Stellvertretender Vorsitzender vertreten den Markenverband im Rechtsverkehr. Bei Auflösung des Markenverbandes fällt das Vermögen der Bäckerinnung Freiberg zu. Gebührenordnung für die Benutzung der Kollektivmarke „Freiberger Eierschecke“ In der Versammlung der Benutzungsberechtigten des Markenverbandes „Freiberger Eierschecke“ am 06. Oktober 2010 wurde die Gebührenordnung beschlossen(zuletzt geändert durch Mehrheitsbeschluss am 05.03.2018): Aufnahmegebühr je Benutzungsberechtigten: 95,-- € Für jeden Fall der unberechtigten Benutzung der
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